Die Meldung, wonach gefälschte Goldbarren namhafter Hersteller selbst in den Tresoren der großen Banken gefunden wurden, machte vergangene Woche die Runde. Doch keine Sorge – auch diese gefälschten Goldbarren enthielten reines Gold und nicht etwa das wertlose Wolfram. Die Eingangsprüfung in die Tresore hatten diese Barren also bestanden. Lediglich das Logo und die Barrennummer namhafter großer Raffinerien wurde gefälscht und die Goldbarren damit versehen.
Auf diese Weise wurde geschmuggeltes bzw. illegales Gold verkauft, das sonst womöglich Aufsehen erregt und Hinweise auf den kriminellen Hintergrund gegeben hätte. Die Fälschungen sind sehr gut und schwer zu entdecken, wobei es letztlich egal sein dürfte, ob er wirklich aus einer namhaften Raffinerie kommt, solange es sich um reines Gold handelt. Wie vor einigen Wochen bereits erklärt, ist das Waschen von Schwarzgeld oder dem Geld aus illegalen Aktivitäten über Goldkäufe unmöglich, weshalb die Sinnhaftigkeit des Herabsetzens der Grenze für anonyme Käufe nach dem Geldwäschegesetz in Frage zu stellen ist. Es handelt sich hier lediglich um Panikmache und niemand muss befürchten, versehentlich von einem Händler einen „falschen“ Barren ohne Gold zu erhalten.